Informationen Wichtiges und nützliches Informationsmaterial zum Herunterladen
Sie überlegen Ihre Therapie im Haus Schwarzenberg zu machen und haben jetzt noch die ein oder andere Detailfrage? Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten an uns gerichteten Fragen.
Leider ist es nicht möglich, eigene Haustiere mit in unsere Besondere Wohnform der Sozialen Teilhabe zu bringen.
Auf dem Gelände leben jedoch Hühner, Gänse, Alpakas, Lamas und Schafe, und Mitarbeitenden ist es erlaubt, eigene Hunde mitzubringen. Wir haben auch ein Bienenvolk im Garten, das von einer Imkerin betreut wird. Einige Mitarbeiterinnen bieten tiergestützte Angebote – z. B. im Rahmen von Indikativgruppen. Außerdem sind sogenannte „Walk and Talk“-Spaziergänge mit den Hunden unserer Mitarbeitenden möglich.
Wir raten nachdrücklich zu einer Entgiftung bzw. einem qualifizierten Entzug in einem Krankenhaus.
Das abrupte Absetzen von Alkohol, Drogen oder Medikamenten kann mit erheblichen gesundheitlichen Risiken einhergehen – darunter Psychosen, Delirien, Krampfanfälle oder schwere Entzugserscheinungen.
Bitte beachten Sie: Im Haus Schwarzenberg ist keine ärztliche Versorgung vor Ort möglich. Akute medizinische Notfälle können wir daher nicht behandeln und verweisen in solchen Fällen auf externe Fachärztinnen und Fachärzte. Gerne unterstützen wir Sie im Vorfeld der Aufnahme bei der Organisation eines geeigneten Entgiftungsplatzes. Bei der Aufnahme führen wir einen Alkohol- und Drogentest durch (z. B. Atemalkoholmessung, ETG-Messung, usw.).
Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn Sie suchtmittelfrei – also „clean“ bzw. „trocken“ – sind.
Sollten Sie keinen zeitnahen Termin in der Entgiftung erhalten und uns dies nachweisen können, gibt es alternativ die Option, Drogen- und Alkoholabstinenznachweise über Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder auch über die Bewährungshilfe oder über eine Fachambulanz zu erbringen. In diesem Fall bitten wir um eine Schweigepflichtsentbindung, damit wir die Abstinenznachweise ambulant mit den Fachkräften vor Ort abstimmen können.
Hausärzt/-innen, Fachambulanzen und die Bewährungshilfe halten in der Regel Tests – zum Selbstkostenpreis – vor: z. B. Multitests in Bezug auf illegale Substanzen bzw. ETG-Nachweise (Ethylglucuronidwert unter 0,1 mg/l als Nachweis der Abstinenz von Alkohol).
Wir bitten um Verständnis, dass wir die Einnahme von CBD-Produkten sowie die Weiterverordnung von Cannabis oder Pregabalin (z. B. Lyrica) bei uns ausschließen. Wir bitten daher um eine ärztlich begleitete Umstellung der Medikation.
Auch ärztlich verodnete opioidhaltige Schmerzmittel können bei uns nicht fortgeführt werden, wenn Ärzt/-innen auch eine alternative Schmerztherapie als zielführend und wirksam erachten. Wir tendieren und raten immer zu Schmerzmitteln, die kein Abhängigkeitspotential haben.
Wir bitten um Verständnis, dass wir die Behandlung mit amphetaminhaltigen oder amphetaminähnlichen Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, bei uns grundsätzlich nicht weiterführen.
Liegt eine gesicherte ADHS-Diagnose vor – fachärztlich gestellt und durch ein entsprechendes Gutachten belegt – stimmen wir uns im Vorfeld mit den aktuell behandelnden Ärztinnen oder Ärzten ab. In der Regel empfehlen wir die Umstellung auf Atomoxetin oder alternativ wirksame Medikamente, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.
Die Weiterführung einer Substitutionsbehandlung ist möglich, wenn:
- wir einen Platz frei haben (aktuell sind unsere Substitutionsplätze auf 3 Personen limitiert).
- die Substitution mit max. 4 mg Buprenorphin (Subutex) erfolgt und ggfs. auf dieses Substitutionsmittel vorher im klinischen Setting umgestellt wurde.
- unsere kooperierenden Fachärzt/-innen in der Fachklinik Alpenland einer Weiterführung zustimmen und die Substitution übernehmen.
- der Bewohner/die Bewohnerin den Modalitäten und dem Setting der Substitution bei uns im Haus zustimmt (u.a. Eigenanteil 10 Euro/Monat, alle 3 Wochen Vorstellung in der Fachklinik).
Ja, es gibt eine Aufnahmephase, mit noch begrenzten Ausgangsmöglichkeiten (sog. Level-1- / Level-2-Aufnahmephase mit „Käseglocke“). In der ersten Zeit werden Sie u.a. zu Einkäufen und wichtigen Arztterminen von einer Fachkraft oder von einem/einer stabilen Mitbewohner/-in begleitet.
Nach Abschluss der Aufnahmephase sind Ausgänge auch alleine möglich, jedoch begrenzt und strukturiert und geplant. Mit Wiedererlangung Ihrer psychisch-emotionalen Stabilität und Abstinenz sind immer mehr Expositionen und die Bewältigung von Risikosituationen möglich: z. B. Urlaube, Besuche von Festen, Aktivitäten in der Freizeit etc.
Ja, Sie dürfen Ihr Smartphone, Ihr Tablet ab Aufnahme nutzen. Sollte das Smartphone, das Internet (Darknet) für die Drogenbeschaffung bzw. für Suchtmittelkonsum genutzt werden, halten wir uns eine Begrenzung/einen Einzug der Geräte vor. Wir setzen die Bereitschaft zum Abstand zu Suchtmitteln, zum Erwerb von Suchtstoffen und von dealenden, drogenkonsumierenden Personen voraus. Auch exzessiver Medienkonsum (Internet, Social-Media, Glücksspiel, Pornographie etc.) wird von uns thematisiert, bearbeitet und kann zu Beschränkungen führen.
Das Haus Schwarzenberg verfügt über drei fest installierte Fernseher in den Gemeinschaftsräumen. Diese dürfen in der Freizeit genutzt werden, auch gemeinsame DVD-Abende sind möglich.
Ein eigener Fernseher im Zimmer ist erlaubt. In der Aufnahmephase behalten wir die TV-Geräte noch im Lager. Ziel ist es, einen Zimmerrückzug, eine Isolation in den ersten Wochen zu vermeiden und das Gemeinschaftserleben zu fördern.
Jedes unserer Bewohner/-innenzimmer hat ein Einzelbett, mit Bad/WC, Terrasse oder Balkon.
Es kann sein, dass Sie in den ersten 2 oder 3 Wochen vorübergehend mit einem Doppelzimmer vorlieb nehmen müssen, bis ein Einzelzimmer frei wird.
Und: für Paare oder auch auf Wunsch einiger Bewohner/-innen halten wir auch Doppelzimmer vor.
In den ersten Wochen stehen die körperliche und seelische Stabilisierung und die Erreichung einer längerfristigen Suchtmittelabstinenz im Vordergrund. Lassen Sie sich Zeit zur Neuorientierung und zur Wiedererlangung Ihrer früheren Stärke und Kraft. Bei uns bekommen Sie diese Zeit!
Intern ist das Betreuungsprogramm auf ca. 2 Jahre ausgelegt und ein sogenannter Levelplan markiert für Sie transparent Ihre Fortschritte, oder auch mögliche Rückschritte. Sehr zielfokussierten Bewohner/-innen gelingt eine frühe Verselbstständigung, z. B. in einer anschließenden Therapeutischen Wohngemeinschaft (TWG).
Bei einigen Bewohner/-innen kann ein Ziel die berufliche Wiedereingliederung sein. Dann unterstützen wir bei der Praktikumsstellensuche, beim Erwerb beruflicher Schlüsselqualifikationen und bei der Eruierung von Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Berufsberatung).
Bei einigen Bewohner/-innen kann es ein Ziel sein, ein Ehrenamt zu finden, einem Minijob/einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen oder sich in der Freizeit besser zu strukturieren. Dabei wird eine berufliche Wiedereingliederung und die Vermittlung in Erwerbsarbeit nicht als primäres Ziel formuliert. Dann geht es darum, eine zufriedene, sichere, abstinente und erfüllte Lebensperspektive, mit einem weitergehenden Wohnangebot bei uns im Haus, zu entwickeln.
Es gibt auch Bewohner/-innen im Haus, die längerfristig – vielleicht bis zur Pflegebedürftigkeit – im Haus Schwarzenberg bleiben und in dieser besonderen Wohn- und Lebensform für sich eine Perspektive und einen sicheren Wohlfühlort gefunden haben.
Ja, es werden Menschen mit einer begleitenden Depression, mit zusätzlichen Persönlichkeitsstörungen/ -akzentuierungen, mit Ängsten, Zwangserkrankungen, Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, usw. aufgenommen.
Wir bewerten eine Suchterkrankung immer als Ursache für missglückte Bewältigungsversuche. Substanzstörungen treten oft in Kombination mit anderen seelischen Erkrankungen auf, Suchtverhalten entsteht aus „einem guten Grund“. Den auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren, den „guten Gründen“ für das Suchtverlangen wollen wir gemeinsam nachgehen und diese ergründen. Es ist wichtig, für sich selbst Zusammenhänge zu erkennen. Ein besseres Wissen über die eigene Lern- und Entwicklungsgeschichte und die Erkrankung kann zu einer enormen Entlastung führen.
Nein, im Haus Schwarzenberg arbeiten Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Heilerziehungspfleger/-innen, Pädagog/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Erziehungswissenschaftler/-innen, Psycholog/-innen, Arbeitstherapeut/-innen und –anleiter/-innen und Ergotherapeut/-innen. Einige der Mitarbeitenden haben Zusatzqualifikationen z. B. in Traumapädagogik, tiergestützter Therapie, Aromatherapie, Ego-State etc.
Wir bieten einen psychologischen Fachdienst mit folgenden Aufgaben: Persönlichkeitsscreenings, Diagnostik, Begleitung von Visiten/Besprechungen mit Psychiater/-innen bzw. Neurolog/-innen, Skillstraining, Psychoedukation und Indikativgruppen.
Im Haus sind keine approbierten Psychotherapeut/-innen oder Fachärzt/-innen für Psychiatrie beschäftigt. Wir kooperieren jedoch eng mit zwei externen Psychiatern, die regelmäßig zur Visite ins Haus kommen. Zudem helfen wir bei der Vermittlung in eine externe psycho- oder traumatherapeutische Behandlung – bei niedergelassenen Fachkräften.
Das Haus Schwarzenberg ist keine anerkannte Einrichtung gemäß § 35 BtMG.
Trotzdem akzeptieren Gerichte und Staatsanwaltschaften manchmal unser stationäres Angebot/die besondere Wohnform für suchtmittelabhängige Menschen im Zusammenhang mit der 35-er Auflage. Wir empfehlen Ihnen vor Aufnahme in unser Haus, dass Sie sich bei Gericht/Staatsanwaltschaft und Bewährungshilfe, die Genehmigung bzw. das Einverständnis einholen.
Wir gehen von einer Betreuungs- und Aufenthaltsdauer von etwa 2 Jahren aus. Dieses Argument kann Gerichte/Staatsanwaltschaft und Bewährungshilfe oft überzeugen.
Grundsätzlich ist die Ableistung von Sozialstunden im Haus möglich.
ABER: erst bei entsprechender Stabilität und bei nachgewiesener längerfristiger Suchtmittelabstinenz (ab Level 4).
Die Sozialstunden/gemeinnützige Arbeitsstunden müssen außerhalb der regulären Tagesstruktur – in Ihrer Freizeit – stattfinden: als zusätzlicher Dienst an der Gemeinschaft. Sie bekommen für die Ableistung keine Freistellung vom Betreuungsprogramm.
Ja, die Einbeziehung von Angehörigen – Eltern, Kinder, Geschwister, Partner – erachten wir als sehr wichtig. Das Betreuungsteam begreift Abhängigkeitserkrankungen als Erkrankung des gesamten Familiensystems.
Oft fehlt nicht nur den Betroffenen das Wissen über die eigene Erkrankung (z. B. Phänomen der Verleugnung), oft wissen auch Angehörige kaum über die Erkrankung Bescheid. Es kursieren viele Vorurteile und falsche Informationen zum Krankheitsbild. Und nicht selten trägt auch das soziale Netzwerk – in den meisten Fällen nicht vorsätzlich - zur Aufrechterhaltung der Erkrankung bei (Phänomen der Co-Abhängigkeit).
Daher klären wir Angehörige auf:
- über das Wesen der Erkrankung,
- wie diese die Betroffenen unterstützen können,
- wie unsere Hausregeln sind,
- wie wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen,
- was künftig besser zu unterlassen ist,
- welche Situationen, Personen, Stoffe etc. künftig zu vermeiden sind,
- wie ein sogenannter „Ausrutschervertrag“ gestaltet werden kann, usw.
Angehörige geraten oft unweigerlich in die Rolle von Co-Abhängigen und unterstützen (oft unbewusst, unbeabsichtigt) durch das eigene Verhalten das Fortbestehen der Erkrankung und verhindern den Stillstand der Sucht.
Auch die Arbeit mit einem (Familien-)genogramm kann hilfreich sein und zu Einsichten für den Betroffenen führen, Muster erkennen lassen, entlasten und Erklärungen finden lassen.
Ja, es ist möglich eine Spielekonsole mitzubringen. Die Konsole wird jedoch gelagert und kann punktuell – mit Plan – genutzt werden. Die Fachkräfte geben die Konsolen aus. So sind z. B. „Gaming-Abende“ in der Gemeinschaft möglich.
Ja, Sie dürfen einen Computer und ein Laptop mitbringen und nutzen – auch schon in der Aufnahmephase. Alle mitgebrachten Geräte müssen durch unseren Haustechniker vorab geprüft werden (aufgrund von Sicherheitsvorschriften).
Eine evtl. exzessive Nutzung (Suchtverhalten stoffungebunden) werden wir suchttherapeutisch bearbeiten und ggfs. begrenzen. Der Erwerb von Suchtmitteln über das Internet ist verboten (Darknet etc.). Bei illegalem Suchtmittelkonsum (auch Cannabis) halten wir Laptop und Smartphone bis zum Zeitpunkt der vollständigen Rückfallbearbeitung ein.
Ja, es ist möglich ein eigenes Fahrrad/E-Bike mitzubringen. Mobilität ist wichtig und ermöglicht Soziale Teilhabe. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinen trockenen Unterstand/Keller oder Garage anbieten können. Es gibt aber Stellplätze für Fahrräder im Freien. Denken Sie an ein Fahrradschloss, Helm und ggfs. eine Abdeckung für Ihr Fahrrad.
Sie beziehen ein Einzelzimmer, mit Schrank und Kommode. Somit sind die Lagermöglichkeiten im Zimmer begrenzt (Richtwert: 2 Kartons). Wir halten keine Lagermöglichkeiten im Keller vor. Wir appellieren an einen „schlanken“ Einzug. Bitte sortieren Sie vor dem Einzug Ihre Sachen (Bekleidung, Bücher, Möbel, Elektrogeräte) aus.
Grundsätzlich ist unsere Wohn- und Betreuungseinrichtung als „Langzeitmaßnahme“ deklariert. Sie bekommen also bei uns die Zeit, die Sie brauchen.
Unsere Betreuungsangebote sind auf mindestens zwei Jahre ausgelegt. Letztlich bestimmt Ihr individueller Bedarf, Ihre Ziele und der jeweilige Zielerreichungsgrad die Dauer des Aufenthaltes.
Die Kosten für Lebensunterhalt (HLU – Hilfe zum Lebensunterhalt) und für den Wohnraum (KDU – Kosten der Unterkunft) werden in der Regel vom Kostenträger übernommen (Ausnahme: eigene Rente, eigenes Einkommen, großes Vermögen).
Die Kosten für die Fachleistung (die Angebote, Leistungen, Maßnahmen der Betreuung) übernimmt ebenso der Kostenträger – in der Regel der jeweilige Bezirk (Oberbayern etc.).
Bitte wenden Sie sich an den Sozialdienst der Entgiftungen, an die örtliche Suchtberatungsstelle (z. B. Fachambulanz für Suchterkrankungen der Caritas oder Diakonie) oder an unsere Aufnahme – sollten Sie Beratung und Begleitung bei der Kostenübernahmeklärung bzw. Antragstellung benötigen.