Bayerischer Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX - digitale Informationsveranstaltung der Caritas

Selbstverständlich haben auch wir an der Informatiionsveranstaltung des Caritasverbands München zum Bayerischen Landesrahmenvertrag teil genommen.

Ab 1. Juli 2023 fällt der Startschuss - zunächst wurde eine Rahmenleistungsvereinbarung für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen getroffen.

Erst in neuen Jahr wird es auch für die besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sogenannte Rahmenleistungsvereinbarungen geben.

Bis dahin gibt es noch viel zu tun, für die AG 99.

In der zweiten Jahreshälfte 2024 sprechen dann voraussichtlich auch wir - in unserer Einrichtung der sozialen Teilhabe gemäß § 113 ff SGV IX - von unterstützender / kompensatorischer Assistenzleistung und von qualifizierten Assistenzleistungen. Wir "poolen" Leistungen und entwickeln für unser Haus wohl auch besondere "Leistungskompositionen" - zusammengestellt aus Basisleistungen und direkten und indirekten Assistenzleistungen.

Wir sind gespannt und sicher, dass wir dieses Umdenken und Umstrukturieren gut meistern werden.

Wir sind bereits jetzt engagiert "individuelle, pass- und bedarfsgenaue Hilfearrangements/Maßanzüge" für unsere Bewohner/-innen zu entwickeln.

 

 

 

 

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